Taxiversicherung


 

Für Taxiunternehmen, Taxi-Zentralen, Taxi-Genossenschaften Flottentarife

 

Taxi-Versicherungsvergleich für das Taxigewerbe: Treten Sie auf die Kostenbremse bei Kfz Versicherungen. Sparen Sie durch einen Versicherungsmakler und senken Kosten im Taxen Fuhrpark mit dem Taxi Flottentarif.

 

Viele unserer Taxiversicherung Kunden wünschen eine objektive und neutrale Beratung von einem Versicherungsmakler, der ihnen den Marktüberblick der Versicherungsleistung und Preise bieten kann. Dann wählen sie mit unserer Beratung anhand ausführlicher und verständlicher Taxi-Versicherungsvergleiche für sie passende Taxiversicherer aus. Die Kunden haben aber weiterhin nur ihren eigenen persönlichen Ansprechpartner und nichts mit den Vertretern der einzelnen Gesellschaften zu tun. So sparen Sie nicht nur erheblichen Beitrag, Versicherungsbeitrag, Versicherungskosten / Geld durch die billigere Versicherung, sondern auch viel Zeit.

Die Mietwagen- und Taxibranche ist ein Dienstleistungsgewerbe für Ihre Fahrgäste - Als Taxi-Versicherungsmakler bieten wir die Dienstleistung für den Taxiunternehmer / die Taxenbetriebe.

Unser Maklerservice: Neutral und unabhängig von den Gesellschaften, Persönliche Internetberatung,  persönliche Telefonberatung,  Kombination aus Internetpräsentation (Programm, mit dem Sie den Inhalt unseres Bildschirms sehen können; ist wie ein Besuch vor Ort) und telefonischer Betreuung,  persönliche Beratungsbesuche  bei Bedarf.

Unsere 1. Aufgabe ist es für Sie die Taxi Kfz-Haftpflichtversicherung und Taxi Kfz-Kaskoversicherung (Teil- oder Vollkasko) neutral zu vergleichen und dann 2. die jeweils beste Versicherung rund ums Taxi zu ermitteln, in Bezug auf Leistungen und günstigem Versicherungsbeitrag. Der Versicherungsmakler entlastet Sie ferner von dem üblichen Schriftwechsel mit den Versicherungen.

Versicherung rund ums Taxi - Wie gut möchten Sie Ihr Taxi versichern? Wie ist Ihre Taxe versichert?

Als freier Versicherungsvermittler biete ich Ihnen die Taxi-Haftpflichtversicherung, Taxi-Kaskoversicherung bzw. Taxi-Vollkaskoversicherung zu günstigen Beiträgen. Vergleichen Sie Ihre Taxipolice mit unseren Angeboten.

 

Unfälle - hohe Schadenquote - schlechte Renta - Kündigung - Preiserhöhung - Sanierung - Malus Klasse

Hilfe biete ich auch bei sogenannter Sanierung an, d.h. wenn die Taxi-Versicherung aufgrund von Unfall-Schäden kündigt oder eine Prämienerhöhung verlangt (Problem oder gar mehrere, große Probleme mit Ihrer Taxiversicherung, Ihrem Taxiversicherer?). Egal ob Einzel Taxi oder Flotte / Fuhrpark / Zentrale; Versicherungsmakler Peter Müller verbessert Ihre Taxi Rentabilität und die Preise der Taxi Versicherung durch Schulung der Taxifahrer, Schaden-Rückkauf und viele weitere Maßnahmen.

 

Weiterhin bieten wir:

  • einen Taxi-Flottentarif für den Taxibetrieb, Taxizentrale und Taxigenossenschaft
  • günstige Prämien für Krankentransporte
  • für Jungunternehmer Existenzgründungsrabatte
  • Rechtsschutzversicherungen für Taxi-Unternehmer, Taxi-Firmen und Taxi-Genossenschaften
  • Altersvorsorge (Rentenversicherungen, Rürup-Rente) für Taxi-Unternehmer
  • Unfall- und Beraubungsversicherung für Taxi-Unternehmer, Taxifahrer und Taxi Genossenschaften
  • Beitragsnachlass in der Betriebshaftpflichtversicherung für Taxifahrer bzw. Taxifirma
  • Rabatt für Schüler Busse und Kranken-Transporte (Patientenfahrten, Dialyse-Fahrten usw.)
  • Anfänger Neu-Einstufung, Erst-Einstufung ohne SFR (Schadenfreiheitsrabatt) Vor-Rabatt: Taxi Kfz Sondereinstufung in SFR 1 = 75% ohne Taxi Vorversicherung z.B. durch eine neue Taxikonzession oder die erste Taxikonzession.
  • Auf Wunsch vermitteln wir auch eine Unternehmensberatung im Taxigewerbe für die Existenzgründung, Jungunternehmer, Existenzgründer; eben für Taxifahrer, die sich selbständig machen wollen.

 

GAP Deckung der Taxi Versicherung (Differenzdeckung)

Für Leasingfahrzeuge erstattet die Kfz bzw. Mietwagen- / Taxi- Versicherung bei vorzeitiger Aufhebung des Leasingvertrages aufgrund eines Totalschadens oder einer Totalentwendung neben dem Wiederbeschaffungswert auch den Differenzbetrag, der sich zu dem höheren Rest-Buchwert des Leasinggebers ergibt, wenn der Leasingvertrag eine entsprechende Verpflichtung vorsieht und der Taxi-Unternehmer die Mitversicherung der GAP-Deckung beantragt hat.

Nur wenige Auto- Taxi- und Mietwagen-Versicherungen bieten die Differenzdeckung auch bei kreditfinanzierten Fahrzeugen:
Dabei kann die Differenzdeckung nicht nur für Leasing-, sondern auch für kreditfinanzierte Fahrzeuge (Taxi und Mietwagen, Schulbusse / Freistellungsverkehr) abgeschlossen werden. Ersetzt wird dabei die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs und dem sich aus dem Darlehensvertrag zu errechnenden, ab gezinsten Darlehens-Restbetrag am Schadentag. Dabei wird der Zinsvorteil, den die Bank durch die vorzeitige Abrechnung des Darlehensvertrags erlangt, gegengerechnet. Voraussetzung ist, dass das Darlehen nur für die Finanzierung eines Neufahrzeugs bei einer Bank aufgenommen wurde

Highlight Rückwärtsdeckung

Falls ein Vertrag rückwirkend z.B. zum 1.1. aufgehoben wird (Unzufriedenheit, Sanierung, Preiserhöhung, Beitrag uvm.), hilft Ihnen unsere "Rückwärtsdeckung". Das heißt, Versicherungsmakler Peter Müller regelt den Versicherungsschutz per elektronischer Versicherungsbestätigung (eVB) rückwärts zum Jahreswechsel oder anderen Zeitpunkt. Somit sind Sie lückenlos Taxi versichert und bekommen keinen Ärger wegen Ihrer Konzession. 

 

Bedingungen

Auch bei der Taxiversicherung kommt es nicht nur auf die Prämie an, sondern vielmehr auf die jeweiligen Versicherungsbedingungen. So gibt es Tarife, in denen nur Haarwild versichert ist, bei anderen wiederum Unfälle mit allen Tieren. Immer wichtiger werden auch Taxenversicherungen, wo die Einrede der groben Fahrlässigkeit aus- bzw. eingeschlossen ist. Je nach Taxiversicherer wird bei den Kalkulationen / Versicherungsprämien nach der Anzahl der Taxikonzessionen unterschieden, ob die Taxe beklebt ist und nach der Art der Taxifahrer auf dem Wagen: nur Hauptberufliche, nur Neben-Berufler (Aushilfen, Studenten, Rentner usw..) oder Haupt- und Nebenberufliche Fahrer auf dem Taxi.

 

Gekündigte Taxi Versicherung Termine Kündigung + Sonderkündigung

Normale Kündigung der Taxi-Versicherung bis zum 30. November oder früher zum 1. Januar des nächsten Jahres, Sie kündigen also zum 1. Januar 00:00 Uhr bzw. 31.12. 24 Uhr.

Der reguläre bzw. ordentliche Kündigungstermin der Taxi Versicherung ist der 30.11. des Jahres (30. November) zum Jahreswechsel. Sie können Ihre Taxen Auto Versicherung bis zu diesem Datum ohne Angaben von Gründen zum Jahresende kündigen.

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Taximakler Peter Müller Köln bietet für selbständige Taxifahrer auch günstige Berufsunfähigkeitsversicherungen. Empfehlenswert für Ihren Berufsalltag ist außerdem eine erweiterte Insassen-Unfallversicherung für sich, die Taxifahrer und Taxi-Fahrgäste, eine Berufsrechtschutzversicherung und Taxi-Betriebshaftpflichtversicherung.

 Noch Fragen? Gerne beantworte ich diese.

Taxi Schild

 

Hier sehen Sie die Bedingungen (AVB) eines Versicherers für die Taxen Flottenversicherung von Taxi-Genossenschaften, Taxi-Zentralen und Taxifirmen / Taxiunternehmen von Versicherungsmakler Peter Müller - neutral und ungebunden - Flotten-Berechnungen gibt es ab 5, 10, 20 und mehr Fahrzeugen. Der Flottenrabatt ist u.a. auch von der Renta (sog. Rentabilität) abhängig: dem Verhältnis zwischen Beiträgen und Schadenaufwand.

Als Versicherungsmakler betreuen wir Sie in ganz Deutschland und nicht nur in Bremen, Berlin, Dresden, Hamburg oder Rostock. Im Gegensatz  zum einfachen Vertreter / Versicherungsvertreter, sogenannten Firmenvertreter, haben wir Zugriff auf nahezu alle Versicherungsgesellschaften. So erhalten Sie einen objektiven und neutralen Vergleich - Versicherungsvergleich Taxiversicherung -

Unser Maklerservice: Neutrale Beratung unabhängig von den Gesellschaften, Persönliche Internetberatung,  persönliche Telefonberatung, Kombination aus Internetpräsentation (Programm, mit dem Sie den Inhalt unseres Bildschirms sehen können; ist wie ein Besuch vor Ort) und telefonischer Betreuung,  persönliche Beratungsbesuche  bei Bedarf.

Lassen Sie uns für Sie vergleichen.

 

Flotten-Versicherung rund um Taxen - Wie gut und preiswert wollen Sie Ihre Taxi-Flotte / Ihren Taxi-Fuhrpark billiger versichert haben?
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Vertragsbedingungen Kfz-Flottenprodukt hier Taxis / Taxen

1. Vertragsgegenstand

1. Versicherte Fahrzeuge
2. Hochwertige PKW bei einem Jahresnettobeitrag bis 25.000 EUR
3. Hochwertige PKW bei einem Jahresnettobeitrag größer 25.000 EUR
4. PKW, die nicht im Typklassenverzeichnis stehen (Exoten)
5. Nicht zugelassene Fahrzeuge
6. Mehrwerte
7. Ausgeschlossene Risiken

2. Versicherungsumfang

1.0 Kraftfahrt-Haftpflicht
1.1 Eigenschäden
1.2 Traveller-Deckung
2.0 Fahrzeugversicherung
2.1 Deckungserweiterungen in der Fahrzeugversicherung
2.1.1 Abschleppkosten
2.1.2 Bergungskosten
2.1.3 Entsorgungskosten
2.1.4 Überführungskosten
2.1.5 Zulassungskosten
2.1.6 Abzug Neu für Alt bei Kaskoschäden
2.1.7 Versicherungsschutz auf Fähren und Schiffen
2.1.8 Neuwertersatz für Lieferwagen
3.0 Insassen-Unfallversicherung

3. Vertrags- und Versicherungsdauer

1. Beginn und Ende des Flottenvertrages
2. Vertragsverlängerung

4. Versicherungsbeginn und -ende

1. Versicherungsbeginn
2. Versicherungsschutz für abweichende Deckung
3. Ende des Versicherungsschutzes

5. Meldeverfahren

1. Anzeigepflicht der Zulassung/Übernahme eines Fahrzeuges
2. Anzeigepflicht von Sonderaufbauten bzw. Sonder-Ausstattungen
3. Anzeigepflicht bei Fortfall von Fahrzeugen

6. Beitrag

 1.Beitragsvereinbarung
2. Beitragsabsenkung im Folgejahr
3. Flottenbeitragssatz
4. Ermittlung des Flottenbeitragssatzes
5. Neuzugangsbeitragssatz
6. Ausnahmegenehmigung gemäß 70 StVZO ohne Beitragszuschlag
7. Verzicht auf Ratenzahlungszuschlag
8. Fuhrparkveränderungen
8.1 Fahrzeugwegfall
8.2 Fahrzeugwechsel
8.3 Fahrzeugneuzugang

7. Bonus- / Malusregelung (sofern vereinbart)

1. Schadenverlaufsabhängige Erstattung/Nacherhebung für das abgelaufene Kalenderjahr
2. Alternatives Bonus-/Malussystem
3. Ermäfligter Malussatz
4. Berücksichtigung von Großschäden in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung
5. Ermittlung der Schadenquote und Bonus-/Malusberechnung
6. Fälligkeit der Bonus- / Maluszahlung

8. Rechtsgrundlagen des Flottenvertrages und der dazugehörigen Einzelverträge

9. Weitere Bestimmungen

1.Verbuchung von Teilzahlungen
2.Dokumentierung
3.Schadenfall
3.1Meldefrist
3.2Kündigung
4.Schadenfreiheitsrabatt
5.Rückzahlung von Kaskoschäden
6.Versehensklausel
7.Einwilligung nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
8.Maklerklausel
9.Salvatorische Klausel

1. Vertragsgegenstand

1. Versicherte Fahrzeuge
Für alle auf die Versicherungsnehmerin mit einer Versicherungsbestätigung von VPM nach § 29a StVZO zugelassenen Fahrzeuge besteht der in diesem Flottenvertrag vereinbarte Versicherungsschutz, sofern die Fahrzeuge unter der Rahmennummer dieses Flottenvertrages versichert sind.

2. Hochwertige PKW (im Typklassenverzeichnis vorhanden) bei einem Jahresnettobeitrag für den gesamten Fuhrpark bis 25.000 EUR
Hochwertige PKW mit einer kW-Zahl bis einschließlich 250 sind im Rahmen dieses Flottenvertrages ohne Einschränkungen mitversichert. Ist die kW-Zahl größer 250, so bedarf die Mitversicherung einer ausdrücklichen Vereinbarung.

3. Hochwertige PKW (im Typklassenverzeichnis vorhanden) bei einem Jahresnettobeitrag für den gesamten Fuhrpark größer 25.000 EUR
Hochwertige PKW mit einer kW-Zahl bis einschließlich 350 sind im Rahmen dieses Flottenvertrages ohne Einschränkungen mitversichert. Ist die kW-Zahl größer 350, so bedarf die Mitversicherung einer ausdrücklichen Vereinbarung.

4. PKW, die nicht im Typklassenverzeichnis stehen (Exoten)
Exoten von folgenden Herstellern sind im Rahmen dieses Flottenvertrages nur dann versichert, sofern dies ausdrücklich vereinbart wurde: Aston Martin, Bentley, Ferrari, Lamborghini, Maybach, McLaren, Maserati, Rolls Royce. Für hier nicht genannte Exoten gelten die Regelungen gemäß Ziffer 2 bzw. 3 analog.

5. Nicht zugelassene Fahrzeuge
Bei Bedarf können zulassungspflichtige, aber nicht zugelassene Fahrzeuge, die in rechtlichem oder wirtschaftlichem Eigentum der Versicherungsnehmerin stehen, ebenfalls versichert werden.

6. Mehrwerte
Die Versicherung bezieht sich auf alle Fahrzeuge normaler Bauart und serienmäßiger Ausstattung. Sonderaufbauten, zuschlagspflichtige Teile (im Sinne der den „Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrt-Versicherung (AKB)“ VPM pm-makler.eu Signatur 0221121213 beigefügten Liste der nicht oder gegen Zuschlag versicherbaren Fahrzeug- und Zubehörteile) sowie Sonderausstattungen sind bis 50.000 EUR zuschlagsfrei mitversichert.

7. Ausgeschlossene Risiken
Folgende Risiken sind über diesen Flottenvertrag grundsätzlich nicht versicherbar:
– Omnibusse
– Güterfahrzeuge zur Beförderung gefährlicher Stoffe gem. § 7 GGVSE
– Auto- bzw. Mobilkräne
– Selbstfahrervermietfahrzeuge (Autovermietung)

2. Versicherungsumfang

1. Kraftfahrt-Haftpflicht
In der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung gilt die pauschale Deckung. Die Versicherungssumme beträgt 50.000.000 EUR je Schadenereignis, für Personenschäden max. 8.000.000 EUR je geschädigte Person. Ab dem 1.10. 2005 beträgt die Versicherungssumme 100.000.000 EUR je Schadenereignis, für Personenschäden max. 8.000.000 EUR je geschädigte Person.

1.1 Eigenschäden
In Abweichung zu den §§10 ff. der „Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrt-Versicherung (AKB)“ besteht außerhalb des Betriebsgrundstückes bei einem Eigenschaden der Versicherungsschutz in vollem Umfang, mit Ausnahme von Personenschäden. VPM wird im Rahmen der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung die Ansprüche nach haftungsrechtlichen Gesichtspunkten regulieren. Insofern wird auf die Einrede des Eigenschadens verzichtet.

1.2 Traveller-Deckung
Bei der Anmietung von Fahrzeugen im Geltungsbereich der „Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrt-Versicherung (AKB)“ erhöht sich in der Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung der für diese Fahrzeuge bestehende Versicherungsschutz auf die gemäß Ziffer 1 vereinbarte Deckungssumme (d.h., die Deckungssumme der für das Mietfahrzeug bestehenden Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung wird auf die Deckungssumme gemäß Ziffer 1 aufgestockt), sofern die Anmietung des Fahrzeuges im dienstlichen Interesse erfolgte. Die Traveller- Deckung gilt subsidiär, d. h., im Schadenfall muss zuerst der Versicherer des Mietfahrzeuges in Anspruch genommen werden. Versichert ist ausschließlich das Interesse der Versicherungsnehmerin bzw. von mitversicherten Unternehmen sowie deren Mitarbeitern. Das Interesse des Vermieters ist nicht versichert. Bei Repräsentanten (Geschäftsführern) und Inhabern des versicherten Unternehmens gilt der Versicherungsschutz auch bei der Anmietung von Fahrzeugen im privaten Interesse.

2. Fahrzeugversicherung
In der Fahrzeugversicherung gilt der individuell vereinbarte Versicherungsschutz.

2.1 Deckungserweiterungen in der Fahrzeugversicherung
In Ergänzung zu §13 der „Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrt- Versicherung (AKB)“ sind nachfolgende Deckungserweiterungen in der Fahrzeugversicherung zuschlagsfrei mitversichert:

2.1.1 Abschleppkosten
Kann das versicherte Fahrzeug im Falle eines ersatzpflichtigen Totalschadens seine Fahrt nicht fortsetzen, werden zusätzlich zur AKB Ersatzleistung, sofern erforderlich, bis zu 5.000 EUR Abschleppkosten übernommen. Dies gilt auch dann, sofern kein Restwert mehr vorhanden ist, der auf die Entschädigungsleistung angerechnet werden kann.

2.1.2 Bergungskosten
Fallen infolge eines ersatzpflichtigen Totalschadens Bergungskosten für das Fahrzeug einschließlich Gepäck an, so werden diese zusätzlich zur AKB-Ersatzleistung, sofern erforderlich, bis zu 5.000 EUR übernommen. Dies gilt auch dann, sofern kein Restwert mehr vorhanden ist, der auf die Entschädigungsleistung angerechnet werden kann.

2.1.3 Entsorgungskosten
Bei Wagnisfortfall infolge eines Totalschadens werden die Kosten für eine ordnungsgemäße Entsorgung des Fahrzeuges bis zu 1.000 EUR übernommen.

2.1.4 Überführungskosten
Bei Wagnisfortfall infolge eines Totalschadens werden Überführungskosten (bei Neuwagenkauf) für das Ersatzfahrzeug bis zu 500 EUR übernommen.

2.1.5 Zulassungskosten
Bei Wagnisfortfall infolge eines Totalschadens werden Zulassungskosten für das Ersatzfahrzeug bis zu 200 EUR übernommen.

Bundesweite Beratung in ganz Deutschland z.B. - Berlin - Bonn - Dresden - Düsseldorf - Frankfurt - Hamburg - Köln - Leipzig - Meerbusch - München -

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